Die Unterlassung unzulässiger Behauptungen durchsetzen

Ob in Foren, Blogs oder Bewertungsportalen: Das Internet wird immer öfter Tatort  anonymer Beleidigungen , Verleumdungen oder Bloßstellungen . Die Betreiber der Webseiten, die oft in den USA oder in Irland sitzen, ziehen sich oft auf den Standpunkt zurück, deutsche Gesetze würden für sie nicht gelten. Dies ist jedoch falsch! In den meisten Fällen gilt deutsches Recht und deutsche Gerichte sind zuständig. Entscheidungen deutscher Gerichte werden auch von den großen ausländischen Webseiten-Betreibern regelmäßig befolgt, denn sie können auch im Ausland vollstreckt werden.

Betroffene können sich erfolgreich wehren. Sie können rechtswidrige Einträge (oft innerhalb weniger Tage) aus dem Internet entfernen lassen. Auf den folgenden Webseiten finden Sie umfangreiche Informationen, Musterschreiben, Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen:

Gericht: eBay-Käufer muß negative Shop-Bewertung löschen (Weil der Kommentar zu einer negativen Bewertung eines eine Tatsachenbehauptung enthielt, deren Wahrheit er nicht beweisen konnte, und somit für die negative Bewertung keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestanden, hat das Oberlandesgericht München den Käufer dazu verurteilt, die negative Bewertung wieder zu entfernen)

Yelp-Eintrag: Bewertungen löschen ? Yelp gewinnt vor dem Landgericht Hamburg und darf (zunächst) weiter filtern